AGB
1. ALLGEMEINES
Die AGB der DTREU AG bilden integrierenden Vertragsbestandteil des Auftragsverhältnisses im Sinne der Art. 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts zwischen der Kundschaft und der DTREU AG. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie durch die DTREU AG schriftlich bestätigt werden.
Alle unsere Angebote, Dienstleistungen, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird; durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Diese Bedingungen sind vollumfänglich Inhalt jedes Vertragabschlusses. Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst
Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Die nicht sofortige Ablehnung bei Zustellung schriftlicher Dokumente zur Einsicht stellt keine Annahme des Auftragsangebots dar. Das Auftragsangebot des Kunden wird erst dann wirksam angenommen, wenn die DTREU AG dem Kunden die Annahme zur Beratung schriftlich bestätigt. Der Bestätigung geht in der Regel eine Korrespondenz über den zeitlichen Umfang der gewünschten Dienstleistungen voraus.
Das entsprechende Vertragsverhältnis (Auftragsvertrag) kommt zwischen dem von der DTREU AG vermittelten Dritten einerseits und dem Kunden der DTREU AG anderseits zustande. Die DTREU AG fungiert dabei nicht als Stellvertreterin und ist in das Vertragsverhältnis nicht mit eingebunden. Die Vermittlung von Dritten erfolgt auf Wunsch des Kunden der DTREU AG und ist für diesen kostenlos. Das entsprechende Vertragsverhältnis (Auftragsvertrag) kommt zwischen dem von der DTREU AG vermittelten Dritten einerseits und dem Kunden der DTREU AG anderseits zustande. Die DTREU AG ist in das Vertragsverhältnis nicht mit eingebunden, weshalb sie auch keinerlei Haftung für die vertraglich geschuldete Leistung der vermittelten Person und deren ausservertragliches Verhalten übernimmt.
3. GARANTIE UND HAFTUNG
Die DTREU AG haftet nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei rechtswidriger Absicht für Schäden, die aus einem Fehler der gelieferten Ware oder sonstigen Leistung entstehen. Die DTREU AG gewährt auf seine Produkte 1 Jahre Garantie auf die Physikalischen Eigenschaften der Produkte, sofern der Schaden ohne Mechanische Einwirkung von aussen erfolgte oder durch unsachgemässe Bearbeitung, Montage oder Lagerung entstanden ist.
Nach Erhalt der Ware hat der Käufer diese sofort auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehlerlosigkeit zu überprüfen. Erkennbare Beanstandungen führen nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie uns innerhalb sieben Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
Transportschäden sind detailliert auf dem Lieferschein zu vermerken. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigt der Empfänger die Vollständigkeit der gelieferten Ware. Dies gilt auch für Teillieferungen. Abweichungen von der Bestellung gelten nicht als Mangel. Die DTREU AG ist jederzeit zu einer Nachlieferung von eventuell fehlendem Material berechtigt. Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Käufers, auch bei Frankolieferung. Wird vom Käufer für die Auslieferung der Ware ein Fremdtransportunternehmen beigezogen, so gehen Kosten und Gefahr mit der Auslieferung der Ware ab Werk bzw. ab Lager vollumfänglich auf den Käufer über. Bei durch uns erfolgten Transporten ist das Ladegut bis zur Höhe seines Wertes versichert. etc.